Zahnschmerzen sind nie schön
Zahnärztliche Notdienste
Sollten Sie aktuell starke Zahnschmerzen haben und den zahnärztlichen Notdienst der Region der Samtgemeinden Lauenau, Bad Nenndorf und Rodenberg benötigen, geben wir Ihnen nachfolgend die wichtigsten Antworten an die Hand und geben Ihnen einen Überblick, welcher Notdienst für Sie zuständig ist. Wir wünschen schon jetzt gute Besserung und hoffen, dass Sie schnell eine Lösung finden werden.
Ein wirklicher, akuter zahnärztlicher Notfall ist durch die Deutsche Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK) eindeutig definiert worden. Laut DGZMK sind dies Erkrankungen oder Schmerzen, deren Behandlung nicht bis zum nächsten Tag warten kann. Zu den absoluten Indikationen, die als Notfälle im engeren Sinn zu betrachten sind und eine unmittelbare zahnärztliche Behandlung erforderlich machen, zählen alle Unfallverletzungen im Zahn-, Mund- und Kieferbereich (z. B. Kieferbrüche), Nachblutungen (nach zahnärztlichchirurgischen Eingriffen) und die vom Zahnsystem ausgehenden fieberhaften, eitrigen Entzündungen (z. B. Abszess).
Bei dem zahnärztlichen Notdienst in den Samtgemeinden Lauenau, Bad Nenndorf und Rodenberg handelt es sich um einen klassischen Bereitschaftsdienst. Dies bedeutet, dass an Wochenenden und Feiertagen nicht durchgehend ein Praxisteam in ihrer Praxis ist, sondern dass es feste Präsenzzeiten gibt 10 – 11 Uhr und Patienten einen Anrufbeantworter einer Praxis abfragen, um die Adresse dieser Praxis zu erfahren.
Außerhalb der Präsenszeiten werden ausschließlich wirkliche zahnärztliche Notfälle behandelt (s. o. „Was ist ein wirklicher zahnärztlicher Notfall?“).
Hierfür ist die Präsenszeit der für Sie zuständigen Praxis des zahnärztlichen Notdienstes in den Samtgemeinden Lauenau, Bad Nenndorf und Rodenberg genau die richtige Anlaufstelle. Die Präsenszeit ist samstags, sonntags und an Feiertagen von 10 – 11 Uhr.
Durch Maßnahmen zur Schmerzbeseitigung (z. B. Kühlen, Schmerztablette nehmen) kann eine kurzfristige Schmerzlinderung bis zur nächsten Präsenszeit erreicht werden.
Die für Sie verantwortlichen Bereitschaftsdienste sind entsprechen der Regionen aufgeteilt. Für Sie ist die Region zuständig, in der Sie wohnen oder die Praxis Ihres Hauszahnarztes liegt.
Zahnärztlicher Notdienst Rinteln und Auetal: 0170-4922431
Zahnärztlicher Notdienst Bückeburg: 0172-5434600
Zahnärztlicher Notdienst den Samtgemeinden Lauenau, Bad Nenndorf und Rodenberg:
Siehe unten.